KFZ-Zulassungen & Wunschkennzeichen
Mittwoch, 23.05.2012
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Fragen & Antworten zu Kurzzeitkennzeichen

Kontaktaufnahme nach der Bestellung

Sollten Sie Fragen zur Bestellung haben wenden Sie sich bitte an folgende eMailadresse: kurzzeitkennzeichen@stva.de

Bekomme ich ein Kennzeichen, das 4 Tage gültig ist?

Ja! Das Kennzeichen ist vier Tage ab dem Tag gültig, an dem Sie es per Kurier erhalten.

Muss ich zur Zulassungsstelle gehen?

Nein, das ist nicht notwendig. Wir erledigen diese Wege für Sie. Sie erhalten von uns vollständig zugelassene Kurzzeitkennzeichen per Post. Der Kurzzeitkennzeichen Versand erfolgt komplett mit zwei Nummernschildern und dem rosa Fahrzeugschein.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen benötigt man, um ein nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb von Europa zu überführen. Es wird ebenfalls benötigt um mit einem solchen Fahrzeug Probefahrten von Kaufinteressenten oder Fahrten zur Prüfung beim TÜV oder ähnliches vornehmen zu können. Mehr erfahren sie hier.

Was ist eine eVB-Nummer?

Statt der Doppelkarte legt der Kfz-Halter als Versicherungsnachweis nun eine siebenstellige eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vor. Bisher war für die Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsbehörde eine sogenannte Doppelkarte in Papierform einer Kfz-Versicherung als Versicherungsnachweis nötig.

Welche Angaben benötigen Sie von mir?

Sie müssen lediglich Ihre Adresse und eine gültige eVB-Nummer angeben.

Was bedeutet "gültig von"?

Hier wird der erste Tag des Versicherungsschutzes bzw. der Laufzeit der Kurzzeitkennzeichen eingetragen. Das ist normalerweise der Tag der Zustellung bei Ihnen. Ein späterer Beginn ist nicht möglich.

Benötige ich die Fahrzeugdaten?

Nein, für die Zulassung sind keinerlei Angaben zum Fahrzeug nötig. Sie bestellen die Kurzzeitkennzeichen online ohne Fahrzeugdaten und erst später tragen Sie die Daten in den rosa Fahrzeugschein ein.

Was beinhaltet der Preis?

Der Preis beinhaltet sämtliche Kosten, die für den Kurzzeitkennzeichen-Versand entstanden sind. Alle Gebühren die bei der Zulassungsstelle zu bezahlen sind, wurden bereits entrichtet. Außerdem sind die Nummernschilder sowie die Versandkosten bereits enthalten.

Gilt Ihr Produkt für alle Fahrzeugarten?

Ja. Es ist egal, ob Sie mit den Kurzkennzeichen einen PKW, LKW, Wohnmobil, Anhänger, etc. bewegen möchten.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Es ist 5 Tage gültig. Daher bezeichnet man es auch oft als 5 Tage Kennzeichen oder 5 Tages Kennzeichen.

Ab wann ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Wenn Sie heute bestellen, dann sind die Unterlagen in 99,9% aller Vorgänge am nächsten Tag bei Ihnen. Wenn wir heute versenden, beginnt die Gültigkeit morgen. Also in der Regel ist es ab Zustellungsdatum gültig.

Darf nur ich fahren?

Nein. Jeder, der im Besitz der Kurzzeitschilder und des rosa Fahrzeugscheins ist, darf das Fahrzeug fahren. Wir empfehlen jedoch zusätzlich die Ausstellung einer Vollmacht.

Woher bekomme ich eine eVB-Nummer?

Soll das Fahrzeug im Anschluss regulär versichert werden, so raten wir Ihnen, sich die eVB-Nummer von Ihrem Versicherungsunternehmen aushändigen zu lassen. In allen anderen Fällen empfehlen wir Ihnen kurzzeit-evb.de.

Wer füllt den rosa Fahrzeugschein aus?

Diesen Fahrzeugschein füllen sie selbst aus. Das hat den Vorteil, dass Sie die Kurzzeitkennzeichen per Post bereits bestellen können, bevor Sie sich entschieden haben, welches Fahrzeug damit bewegt werden soll. Erst wenn dies feststeht, z. B. nach dem Kauf eines Wagens, können Sie die entsprechenden Fahrzeugdaten eintragen.

Kann ich die Kurzzeitkennzeichen wieder zurückgeben, wenn ich sie doch nicht benötige?

Nein. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen, auch bei einer Kurzzeitkennzeichen Internet-Zulassung sind bereits alle Formalitäten in der Zulassungsstelle erledigt und können nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Soll ich eine Abmeldung vornehmen?

Nein, das ist nicht nötig. Die Kurzkennzeichen verlieren automatisch ihre Gültigkeit mit Ablauf der 5- Tages-Frist. Sie können dann im normalen Müll entsorgt werden.

Ist eine abweichende Lieferanschrift möglich?

Natürlich, das ist kein Problem. Sie entscheiden bei der Internetbestellung des Kurzzeitkennzeichens, wer als Versicherungsnehmer eingetragen werden soll und können danach eine abweichende Lieferanschrift angeben. Die Unterlagen senden wir dann zu der gewünschten Anschrift.

Müssen Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter in der eVB identisch sein?

Ja, unbedingt. Ansonsten ist keine Anmeldung möglich.

Wann endet die tägliche Bestellannahme?

Alle Bestellungen, die bis 16.00 Uhr eingehen (Werktags!), werden noch am selben Tag bearbeitet und am nächsten Tag zugestellt. Alle Bestellungen, die nach 16 Uhr eingehen, werden am nächsten Tag bearbeitet. Das heißt, wenn Sie heute um 15 Uhr bestellen, erfolgt die Lieferung morgen; wenn Sie heute um 23 Uhr bestellen, erfolgt der Kurzzeitkennzeichen-Versand übermorgen.

Kann ich Schilder für montags bestellen?

Ja, das ist möglich, wenn Sie spätestens bis zum Freitag davor bis 16:00 Uhr Ihre Bestellung abgeben.


Verantwortlich für den Verkauf von Kurzzeit-eVB-Nummern:
http://www.kurzzeit-evb.de/impressum.html