Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits
testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden.
Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen
Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen
Zulassungsbehörden ausgetauscht.
VB-PIN, was ist das?
Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen
Online Portale der Versicherungen.
Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und
Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt
und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen.
Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess
der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt,
da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre
Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Eine eVB–Nummer wird vergeben für:
Für das Erstfahrzeug,
Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
Krad
Wohnwagen oder Wohnmobil
Lieferwagen
Anhänger
Gabelstapler über 20km/h
um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen
Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?
Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen
ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue
eVB–Nummer ausgegeben werden.
Gültigkeit einer eVB
Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug
innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei
Monaten
für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.
Mit der eVB auf dem Weg zur Zulassungsstelle versichert?
Auf dem Weg zur Wiederzulassung ist der Kfz-Halter auch mit ungestempelten Kennzeichen
durch die eVB versichert. Dies wird genau wie mit der Versicherungs-Doppelkarte gehandhabt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Berlin Lichtenberg
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Ferdinand-Schultze Str. 55
13055 Berlin
Zulassungsstelle Berlin Lichtenberg