MPU ist die Kurzform für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Sie wird seit 1954 in Deutschland
durchgeführt und dient den Fahrerlaubnisbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Recklinghausen, Westfalen) bei Führerscheinentzug, egal ob Drogen,
Alkohol oder zu vielen Punkten, bei der Entscheidung über die Entziehung oder Neuerteilung der
Fahrerlaubnis.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Die Führerscheinbehörde (z.B. Straßenverkehrsamt Recklinghausen, Westfalen) ordnet eine MPU bei extremen Straffälligkeiten im
Straßenverkehr an. Darunter versteht man:
mehrfache Alkoholauffälligkeiten
mehr als 1,6 Promille Alkohol am Steuer ( gilt auch für Fahrradfahrer!)
das Fahren unter Drogeneinfluss
wenn das Verkehrzentralregister in Flensburg 18 Punkte erreicht hat
einem Cocktail aus Alkohol und zu vielen Punkten
bei bestimmten Straftaten
Vorbereitung auf die MPU in Recklinghausen, Westfalen
Nur, wenn man seine Fahrerlaubnis zurück bekommen möchte! Was ja sicher fast immer der
Fall ist. Dazu gibt es das eine und andere zu bedenken. Das wichtigste ist:
Sich mit seinem eigenen Fehlverhalten auseinander zu setzen. Es sollte einem Bewusst sein,
was man für einen Fehler begannen hat und wie man sein Verhalten in der Zukunft ändern will.
Machen Sie sich Gedanken zu Ihren Argumenten für den psychologischen Teil, um Ihre Sichtweise
der Dinge klar darzustellen.
Ein seriöses Beratungsgespräch führen! Informationen zu seriösen Anbietern bekommen Sie bei
Ihrem Straßenverkehrsamt.
Bei andauernder „verordneter“ Medikamenten-Einnahme ist es von Vorteil sich durch den
behandelnden Arzt ein Attest über die Inhaltsstoffe und die Notwendigkeit bescheinigen
zu lassen. Ein Lebertest bzw. ein Alkohol- oder Drogenscreening könnte sonst negativ
gewertet werden.
Die Prüfung/ Ablauf
Je nach Straftat ist es abhängig, wie eine MPU abläuft. Wer ständig mit einem Bleifuß
auf dem Gaspedal erwischt wurde bekommt andere Fragen gestellt, als jemand der wegen
Trunkenheit am Steuer zur MPU muss. Man kann jedoch in allen Fällen davon ausgehen, dass
eine MPU mehrere Stunden dauert. Das psychologische Gespräch wird jedoch nicht länger als
eine Stunde dauern. Die MPU umfasst in ihrer Untersuchung den medizinischen Teil und den
psychologischen Teil.
Wie wird eine MPU durchgeführt?
Medizinischer Teil der MPU
Der medizinische Teil der MPU umfasst verkehrsrelevante Erkrankungen.
Es wird auch auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft.
Vorab führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, führt eine
körperliche Untersuchung, sowie eine Labormedizinische Untersuchung
( z.B. Blutabnahme; Urin-Drogenscreening).
Reaktionstest
Mit Hilfe eines Computers wird die Belastbarkeit (Reaktionsvermögen,
Konzentration und Aufmerksamkeit) im Straßenverkehr simuliert. Es müssen
verschiedene Tasten, Hebel und Pedale bedient werden.
Gesundheitstest
Es wird untersucht, welche Schäden der Alkohol oder die Drogen hinterlassen haben.
Unter anderem werden die Leberwerte überprüft und in verschiedenen Verfahren
festgestellt, welche Substanzen in den letzten Monaten konsumiert wurden.
Sollten die Werte stark von den Normwerten abweichen, so führt das bereits zu
einem negativen Gutachten. Es ist ratsam sich die ständige Einnahme von
Medikamenten im Vorfeld bescheinigen zu lassen, da bestimmte Medikamente das
Testergebnis beinflussen können.
Psychologischer Teil der MPU
In dem psychologischen Gespräch geht es um:
Einsicht in das frühere Fehlverhalten
Konsequenzen für das aktuelle Verhalten
um Vorsätze und Verhalten für die Zukunft, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit
zuverlässig verhindern.
Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten bereits seit mindestens einem halben
Jahr stabil gelebt worden sein. In der Regel dauert ein solches Gespräch nicht länger
als eine Stunde. Wobei dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.
Recklinghausen, Westfalen - Kosten einer MPU
Nach Angaben des TÜV Rheinland, sind die Kosten für jedes Bundesland gleich.
Das heißt, die Kosten sind nach Schwere des Vergehens gestaffelt.
wegen einer oder mehrerer Alkoholauffälligkeiten:
383,18 €
wegen Punkten im Straßenverkehr (ohne Alkoholauffälligkeit):
332,01 €
wegen Alkoholauffälligkeit und Punkten im Straßenverkehr:
546,21 €
wegen Drogenauffälligkeiten:
535,50 €
wegen Straftat(en):
332,01 €
wegen Drogenauffälligkeiten und Punkten:
698,53 €
wegen Drogen- und Alkoholauffälligkeiten:
724,12 €