Kfz-Zuschuss für beruftätige Menschen mit Behinderung
Wer aus beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen und gehandicapt ist,
kann u.U. Zuschüsse vom Staat bekommen für die behindertengerechte Ausstattung
des Autos und/oder für den Führeschein.
Voraussetzung ist immer, dass das auf Dauer und regelmäßig notwendig ist,
um seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Dafür ist es unerheblich, ob der Betroffene
selbst fährt oder sich fahren lässt.
Das betrifft vor allem Auszubildende (bis fünf Jahre nach Beendigung der Ausbildung),
behinderte Arbeitnehmer und Arbeitslose mit Aussicht auf Aussicht auf einen festen
Arbeitsplatz. Auch Menschen, die in Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls
gehandicapt sind und Aussicht auf einen festen Arbeitsplatz haben, können Zuschüsse
beantragen.
Im Einzelfall muss überprüft werden, ob die Zuschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit,
beim Renteversicherungsträger oder beim gesetzlichen Unfallversicherungsträger beantragt
werden müssen.
Auskünfte und Beratung kann auch bei allen Servicestellen und Beratungsstellen nach
SGB IX eingeholt werden. Die Adressen finden Sie entweder bei Ihrer Krankenkasse und
bei der Kommune. Fragen Sie nach den SGB IX-Beratungstellen).
Benötigte Unterlagen sind in der Regel:
Die Antragsunterlagen der jeweilige Stelle
Nachweis über die anerkannte Behinderung
Begründung über die Notwendigkeit wegen der Behinderung auf ein Auto angewiesen zu sein